Die Tätigkeit umfasst die Betreuung, Förderung und Erziehung von Kindern im Gruppenalltag sowie die Übernahme der Bezugspersonenarbeit für einzelne Kinder. Zudem fallen die Fallführung in Beobachtungs- und Abklärungsaufträgen, die Entgegennahme von Platzierungsanfragen und die Begleitung bei kurzfristigen Eintritten in den Aufgabenbereich. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Ausbildung in Sozialpädagogik oder Sozialer Arbeit sowie mehrjährige Erfahrung in der stationären Kinder- und Jugendhilfe.
(KI generierte Zusammenfassung)
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