Aufgabenbereich Beratung von Einzelpersonen, Paaren und Familien im Bereich der gesetzlichen Sozialhilfe und der freiwilligen Sozialberatung. Abklärungen für die Sozialhilfebehörde um im Sozialversicherungsbereich Sicherung der Existenz bedürftiger Personen durch Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen oder Erschliessen anderer, subsidiärer Leistungen Förderung der Selbständigkeit, beispielsweise bei Geltendmachung von Sozialversicherungsansprüchen Informationsvermittlung über spezialisierte Fachstellen und Triage Zusammenarbeit und Koordination mit anderen sozialen Institutionen der Gemeinde und des Kantons Erledigung von administrativen Arbeiten, wie z.B. monatliche Sozialhilfezahlungen, Budgets erstellen
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