Veranlagungsexpertin/Veranlagungsexperte Immobiliensteuern für Kantonale Verwaltung Kanton Basel-Landschaft in Frenkendorf - jobbasel.ch
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Job-typ
10-100%
Pensum
Position

      12.02.2026

      Veranlagungsexpertin/Veranlagungsexperte Immobiliensteuern

      • Frenkendorf
      • Festanstellung 100%

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      Kantonale Verwaltung Kanton Basel-Landschaft

      Kantonale Verwaltung Kanton Basel-Landschaft

      Veranlagungsexpertin/Veranlagungsexperte Immobiliensteuern

      60–100 %

      nach Vereinbarung, befristet bis 31. Dezember 2026

      Analysieren, beurteilen und veranlagen – mit Fachkompetenz, Sorgfalt und Verantwortung im Immobiliensteuerrecht

      Ihre Aufgaben – fachlich anspruchsvoll, vielseitig und verantwortungsvoll

      • Steuerrechtliche Analyse von Grundstückkaufverträgen
      • Veranlagung der Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuer
      • Direkter Kontakt mit Steuerkundinnen und Steuerkunden, deren Vertretungen, Notariaten, Behörden und Ämtern

      Ihr Profil – fachlich versiert, kommunikationsstark und verantwortungsbewusst

      • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, idealerweise mit mehrjähriger Berufserfahrung
      • Fachkenntnisse im Steuerrecht, vorzugsweise im Immobiliensteuerrecht, von Vorteil
      • Hohes Zahlenverständnis sowie ein sorgfältiger Umgang mit Zahlen
      • Freude am mündlichen und schriftlichen Kundenkontakt
      • Rasche Auffassungsgabe sowie die Fähigkeit, wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte zu beurteilen
      • Kommunikative, belastbare Persönlichkeit mit Teamfähigkeit

      Für Fragen zur Stelle

      Frau
      Patricia Loeffel
      Leitung Geschäftsbereich Spezialsteuern ad Interim
      Tel.: 061 552 53 12

      Für Fragen zum Bewerbungsprozess

      Frau
      Lara Waldkirch
      Leiterin HR

      Steuerverwaltung

      Die Steuerverwaltung Basel-Landschaft ist zuständig für die gesetzeskonforme Erhebung der Steuern von natürlichen und juristischen Personen. Zu ihren Kernaufgaben gehören die Prüfung der Steuererklärungen, die Durchführung der Veranlagungen sowie der Bezug der Staats- und direkten Bundessteuer. Im Rahmen eines Auftragsverhältnisses übernimmt sie zusätzlich den Bezug der Gemeindesteuern.
      Darüber hinaus ist die Steuerverwaltung verantwortlich für die Veranlagung und den Bezug der Grundstückgewinnsteuer, der Handänderungssteuer sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Auch die Bearbeitung der Quellensteuer fällt in ihren Aufgabenbereich.

      Arbeitsort: Frenkendorf