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Ist die Mitnahme eines Hundes zum Arbeitsplatz erlaubt?

Veröffentlicht am 08.02.2024 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
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In einigen Branchen ist es sicher eine ungewöhnliche Idee, doch so selten ist der Wunsch gar nicht, seinen Hund mit an den Arbeitsplatz zu nehmen. Die Gründe sind sehr unterschiedlich: Das Tier soll nicht zu Hause allein bleiben oder Sie können den Alltag mit dem Tier besser vereinbaren, wenn Sie es mit ins Büro nehmen. Verboten sind Tiere am Arbeitsplatz nicht. An einige Voraussetzungen ist die Mitnahme von Hund oder Katze aber doch gebunden.
Kein Verbot für Tiere am Arbeitsplatz

Ein generelles Verbot für Tiere am Arbeitsplatz gibt es nicht. Somit darf der Arbeitgeber die
Mitnahme des Hundes nicht ohne Grund verbieten. Dies bedeutet aber auch nicht, dass Sie Ihren Hund einfach ohne Erlaubnis und Ankündigung mitnehmen dürfen. Es bedarf einer Zustimmung durch den Arbeitgeber, aber auch durch die Kollegen. Wenn Sie mit einem Kollegen oder einer Kollegin zusammenarbeiten, der oder die unter einer Tierhaarallergie leidet, ist die Mitnahme eines Hundes oder einer Katze nicht möglich.

Die Tiere dürfen nicht zu Einschränkungen im Arbeitsbetrieb führen. Auch andere Dinge können dagegensprechen. So sind unangenehme Gerüche ebenso tabu wie Hunde oder Katzen, die nicht stubenrein sind. Das Tier muss sich während des Arbeitstages zwingend ruhig verhalten. Die Einrichtung darf keinesfalls beschädigt werden. Wenn Sie ein gut erzogenes Tier haben, das ein ausgeglichenes Wesen hat, steht einer Mitnahme an den Arbeitsplatz zunächst nichts im Weg.

Der Chef muss sein Verbot begründen

Der Arbeitgeber, aber auch die Kollegen können die Mitnahme eines Tieres nicht aus reiner Willkür untersagen. Es gibt aber verschiedene Gründe, die dagegen sprechen, dass Sie Ihr Hund oder Ihre Katze zur Arbeit begleitet. In jedem Fall müssen die Vorschriften der Hygiene berücksichtigt werden. Sind Sie in einer medizinischen Eirichtung oder in einem Pflegeheim tätig, sind Vierbeiner tabu. Dies gilt in der Regel auch, wenn Sie im Büro arbeiten.

Tätigkeiten in einer Küche oder in einem industriellen Bereich, beispielsweise in der Lebensmittelproduktion, sind für die Begleitung durch Hund und Katze ebenfalls nicht geeignet. In Büros mit Kundenverkehr sind Tiere in der Regel auch nicht zugelassen. Kunden und Gäste könnten von Allergien betroffen sein oder sich an dem Tier stören. In jedem Fall muss ein Verbot begründet werden. Es gibt auch hier keinerlei gesetzliche Regelungen: Wenn ein begründetes Verbot ausgesprochen wird, kann dieses in der Regel nicht angefochten werden.

Gleiches Recht für alle? - Nicht immer

Bei der Mitnahme von Tieren an den Arbeitsplatz gibt es kein Recht, das für alle Arbeitnehmer
gleichermassen gilt. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Tier nicht automatisch mitnehmen dürfen, nur weil ein Kollege oder eine Kollegin von ihrem Hund zur Arbeit begleitet wird. Ein wenig gilt das Prinzip "wer zuerst kommt, mahlt zuerst": Sitzen Sie mit einem Kollegen oder mit einer Kollegin in einem Büro, der oder die bereits einen Hund an der Seite hat, ist es in der Regel ein grosses Problem, wenn Sie ein zweites Tier mitbringen.

Die beiden Tiere könnten sich nicht verstehen und aggressiv zueinander sein. Vielleicht möchten sie auch einfach nur spielen und lenken Sie dann zu sehr von Ihrer Arbeit ab. Auch wenn Sie in einem Bereich arbeiten als ein Kollege, der von einem Hund begleitet wird, kann Ihnen die Erlaubnis versagt werden. Doch auch hier in diesen Fällen ist immer eine Begründung erforderlich.

Tiere am Arbeitsplatz - Sie können sich von Ihrem Vierbeiner begleiten lassen

Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie sich von Ihrem Vierbeiner zum Arbeitsplatz begleiten
lassen. Es gibt kein generelles Verbot, doch eine Erlaubnis ist immer erforderlich. Setzen Sie sich
in jedem Fall mit Ihrem Vorgesetzten und mit Ihren Kollegen in Verbindung, bevor Sie Ihr Tier mit
zur Arbeit nehmen.