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Schweiz: Was ist ein Freelancer?

Veröffentlicht am 09.03.2023 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
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Nach einer Umfrage von Deloitte Schweiz, einem Prüfungs- und Beratungsunternehmen mit Sitz in Zürich, sind rund ein Viertel der Schweizer haupt- oder nebenberuflich als Freelancer beschäftigt. Was ein Freelancer ist, was Sie bei einer Tätigkeit als Freelancer beachten müssen, und wann es sich um Scheinselbstständigkeit handelt - das und mehr erfahren Sie hier!
Was ist ein Freiberufler - eine Definition

Eine gesetzliche Definition für Freelancer oder Freiberufler gibt es in der schweizerischen Gesetzgebung nicht. Regelmäßig geht ein Freelancer einer selbstständigen Arbeit nach, wobei die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber meistens auf einem Werkvertrag basiert. Das bedeutet, dass Freelancer eigenverantwortlich Aufträge akquirieren und Kunden betreuen müssen.

Freelancing gewinnt in der heutigen Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung. Dafür gibt es mindestens drei Gründe:
  1. Freelancer werden immer dann geordert, wenn es zeitliche oder fachliche Engpässe gibt. Wird beispielsweise im IT-Bereich ein Spezialist für die Installation oder Bedienung einer bestimmten Software benötigt, der im Unternehmen nicht vorhanden ist, dann kann diese Lücke von einem Freelancer geschlossen werden.
     
  2. Gleiches gilt, wenn für Auftragsspitzen nicht ausreichend Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind. Dann kann das erhöhte Auftragsvolumen mithilfe eines Freelancers bewältigt werden.
     
  3. Üblich ist auch, Freelancer in zeitlich begrenzte Projekte als Mitarbeiter oder Projektleiter mit einzubeziehen.

Freelancer Projekte werden in der Schweiz meistens über Freelancer-Plattformen vermittelt. Freelancer sehen in der Freelancer-Tätigkeit eine Möglichkeit, sich selbst zu verwirklichen. Andere wiederum üben eine reguläre Tätigkeit aus und arbeiten nebenbei als Freiberufler, um ihr Gehalt aufzustocken, weil es einfach Spaß macht oder weil sie den Weg in die Selbstständigkeit schrittweise wagen.

Geeignete Rechtsformen für Freelancer

Als Freelancer können Sie unter mehreren Rechtsformen die für Sie passende Rechtsform auswählen:
  • Gründung als Einzelfirma: Freelancer können eine Einzelfirma ohne Startkapital gründen. Wichtig ist die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse, die die Selbstständigkeit bewilligen muss. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens drei Kunden vorweisen können. Ausserdem dürfen Sie von keinem dieser Kunden wirtschaftlich abhängig sein.
     
  • Gründung als Kapitalgesellschaft: Sie können aber auch eine Kapitalgesellschaft gründen, zum Beispiel eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Voraussetzung ist, dass Sie Startkapital aufbringen müssen, und zwar in Höhe von mindestens CHF 20´000.- für die Gründung einer GmbH.

Die Kapitalgesellschaft hat gegenüber der Einzelfirma den Vorteil, dass die Rechnungsstellung von Unternehmen problemlos akzeptiert wird. Bei der Einzelfirma hegen viele Unternehmen die Befürchtung, dass es sich möglicherweise um eine Scheinselbstständigkeit handeln könnte. Deshalb kann es passieren, dass Unternehmen eine Zusammenarbeit mit einem Freelancer ablehnen, dessen Unternehmung auf einer Einelfirma basiert.

Abgrenzung der Freelancer-Tätigkeit von der Scheinselbstständigkeit

Sind die Kriterien einer selbstständigen Tätigkeit - mindestens drei Kunden und keine wirtschaftliche Abhängigkeit von einem dieser Kunden - nicht oder nicht mehr erfüllt, kann eine Scheinselbstständigkeit vorliegen. Sie kann für Unternehmen, die einen in Scheinselbstständigkeit arbeitenden Freelancer beauftragen, gravierende rechtliche und finanzielle Folgen haben.

Arbeitet der Freelancer beispielsweise nur noch für einen Kunden, entsteht eine wirtschaftliche Abhängigkeit. Dann wird der Kunde vom Auftraggeber zum Arbeitgeber und der Freelancer vom Selbstständigen zum Arbeitnehmer - mit allen Rechten und Pflichten.